Schweizer Kulinarikerbe und geschützte Bezeichnung
Bevorzugen Sie Produkte, die zum Kulinarikerbe der Schweiz gehören! 2008 wurde die Zuger Kirschtorte offiziell ins Inventar «Kulinarisches Erbes der Schweiz» aufgenommen. Seit 2015 geniesst das Kirschdessert einen besonderen Schutzstatus (GGA/IGP Indication Géographique Protégée), der garantiert, dass die Kirschtorte im Kanton Zug hergestellt wird und ausschliesslich AOP-Kirsch aus der Region Zug-Rigi enthält.